Coming soon

Hier entsteht gerade die neue WebSite von Philipp Ain

Ich bin VDI-geprüfter Sachverständiger nach VDI-MT 5900 Blatt 2 für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung.

Freie Gutachterwahl – Ihr gesetzliches Recht:

Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie den Kfz-Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert Ihre Schäden vollständig und sichert Ihren Anspruch auf faire Entschädigung.
Nach einem Unfall bieten Versicherungen häufig an, einen eigenen Sachverständigen vorbeizuschicken. Das ist ihr gutes Recht – aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger hingegen ist ausschließlich Ihnen verpflichtet: Er dokumentiert alle Schäden vollständig, kalkuliert neutral und sorgt dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung:

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten ab einem Schadenwert von ca. 750 Euro. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
 

Schreib uns

Beschreiben Sie Ihr Anliegen – wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung.